Règlement visiteurs FVS Group

Bei einem Besuch einer Veranstaltung, die von der FVS Group organisiert wird, akzeptieren die Besucher die folgende Ordnung:

  1. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen und sofort überprüfbaren Eintrittskarte sein. Kontrollen können sowohl am Eingang als auch innerhalb des Veranstaltungsgeländes durchgeführt werden. Kann ein Besucher die Gültigkeit seines Eintritts nicht sofort nachweisen, kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Inhabers eines elektronischen Tickets (Tagesticket oder Mehr-Tages-Karte), jederzeit ein aktives Gerät, wie ein Smartphone, bereitzuhalten, das das Scannen des Zugangscodes ohne Schwierigkeiten ermöglicht.

  2. Das Mitbringen von Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist verboten.

  3. Das Rauchen (beheizter Tabak oder Dampfen) in den festen Hallen, temporären Zelten und Konferenzräumen des CERM ist verboten.

  4. Jegliche Form von Werbung und nicht schriftlich oder per E-Mail durch die FVS Group genehmigte Veranstaltungen jeglicher Art (politisch, sozial usw.) sind auf dem Veranstaltungsgelände und in dessen Umgebung verboten. Insbesondere ist die Verteilung von Flyern ausgeschlossen. Ein Verwaltungsgeld sowie Reinigungskosten werden dem Zuwiderhandelnden in Rechnung gestellt (CHF 500.-). Ohne spezielle Genehmigung der FVS Group ist das Tragen von auffälliger Kleidung zu Werbezwecken oder als Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, Vereinigung oder einem Club (z.B. Motorradclub) streng verboten. Zuwiderhandelnde dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder werden gegebenenfalls mit Hilfe der Polizei entfernt. Sie riskieren auch eine strafrechtliche Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

  5. Keine Tiere sind auf dem Veranstaltungsgelände erlaubt, ausgenommen Blindenhunde für blinde oder behinderte Personen.

  6. Jeder Besucher verpflichtet sich, die Persönlichkeit der anderen Besucher, der Aussteller und der Mitglieder der FVS Group und ihrer Partner (Sicherheitsdienst usw.), sowie die bereitgestellten Einrichtungen und im weiteren Sinne die Gesetze zu respektieren. Die FVS Group behält sich das Recht vor, den Zuwiderhandelnden auszuschließen und zusätzlich für verursachte Schäden zu belasten.

  7. Der Konsum jeglicher illegaler Substanzen ist im Rahmen der Veranstaltung verboten; regelmäßige Kontrollen werden durch die Polizei und zuständige Dienste durchgeführt. Dieses Verbot gilt auch für legalen Cannabis, dessen Konsum sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hallen und Zelte verboten ist.

  8. In seiner Kommunikation darf die FVS Group frei über Bilder (Fotos, Videos, Interviews) verfügen, die vom offiziellen Fotografen oder vom offiziellen Social Media-Team aufgenommen wurden. Partner und Aussteller der Veranstaltungen können dies ebenfalls tun.

  9. Der Besucher hat zur Kenntnis genommen und akzeptiert, dass das Gelände des CERM videoüberwacht wird und er auf generischen Fotos der Veranstaltung erscheinen kann.

Diese Bestimmungen gelten für alle von der FVS Group organisierten Veranstaltungen. Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung behält sich die FVS Group das Recht vor, Sanktionen zu verhängen, einschließlich des Ausschlusses oder des Verbots des Zugangs zu den Veranstaltungen, mit oder ohne Hilfe der Polizei, sowie den Zuwiderhandelnden der Strafverfolgungsbehörde zu melden. Darüber hinaus kann die FVS Group eine Verwaltungsgebühr erheben, die je nach Umständen bis zu CHF 500.- betragen kann, zusätzlich zu etwaigen Schäden.

Das Komitee der FVS Group Martigny, Januar 2024

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